- Hausarzt kontaktieren
- Notfallnummer (Triagestelle) 0844 55 00 55
- Weitere NF Nummern
Zahnärztlicher Notfalldienst bei 144 erfragen.
Bei Beschwerden bezüglich dem Notfalldienst bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Präsidenten der Appenzellischen Ärztegesellschaft.
NFD – Dispensation und Ersatzabgabe
Ärztinnen und Ärzte sind nach dem Medizinalberufegesetz und dem kantonalen Gesundheitsgesetz zur Mitwirkung in einer Notfalldienstorganisation verpflichtet. Wer aus bestimmten Gründen nicht oder nur eingeschränkt persönlich Dienst leisten kann, darf sich von der Dienstleistung dispensieren lassen.
Gesuch um Dispens vom Notfalldienst
Ein Gesuch ist beim Vorstand der Appenzellischen Ärztegesellschaft via Sekretariat einzureichen. Die geltend gemachten Gründe sind mit entsprechenden Beilagen zu belegen.
Ersatzabgabe
Wer zur Mitwirkung am ambulanten Notfalldienst verpflichtet ist, aber keinen Dienst leisten kann, zahlt eine Ersatzabgabe. Die Höhe der Ersatzabgabe ist gesetzlich festgelegt, sie beträgt 4000 CHF / Jahr und kann bei Einkommen < 100’000 Fr. auf Antrag reduziert werden. Sie wird zu Beginn des Jahres eingefordert durch das Sekretariat.
Reglement ambulanter ärztlicher Notfalldienst in AR und AI
Weitere Informationen nach dem Anmelden